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Rathaus

Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
[Nr.99085001014002 ]

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden? »

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt? »

  • wieder gefundener Reisepass

Welche Gebühren fallen an? »

Es fallen keine Gebühren an.