Direkt zu:

Rathaus

Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
[Nr.99093003001000 ]

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Es ist zumindest § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten, wonach es verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Spezielle Hinweise - Leer (Ostfriesland) »

Folgende Bäume sind in Leer geschützt:

  • nach der Baumschutzsatzung: die Bäume juristischer Personen des öffentlichen Rechtes (zum Beispiel  vom Landkreis Leer, Stadt Leer, Kirchengemeinden, Standortverwaltung und Bundeswehr, Polizei)
     
  • nach der selektiven Baumschutzsatzung: an 24 Standorten im Stadtgebiet besonders schützenswerte Bäume auch von Privatpersonen, die als geschützte Landschaftsbestandteile festgelegt wurden
      
  • nach Bebauungsplan: alle in den einzelnen B-Plänen eingetragenen schützenswerten Bäume
      
  • nach der Verordnung zur Sicherung von Bäumen als Naturdenkmale im Landkreis Leer: an 12 Standorten im Stadtgebiet von Leer sind sogenannte Naturdenkmale durch die Verordnung des LK Leer geschützt (Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer, Telefon: 0491 926-1672)
     
  • nach Bundesnaturschutzgesetz: Bäume auf Wallhecken (Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer, Telefon: 0491 926-1672)

Welche Fristen muss ich beachten? »

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage »

  • Kommunale Baumschutzsatzung