Direkt zu:

Rathaus

Wohnberechtigungsschein

Sie interessieren sich für eine Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsens gefördert wurde. (Bewerbung um eine öffentlich geförderte Mietwohnung - freiwillige Selbstauskunft)

Hintergrund einer öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Personen mit mittleren bis geringerem Einkommen zu schaffen. Für den Bezug dieser Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen erhalten Sie auf Antrag bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches „Wirtschaftsförderung und Grundstücke“ im Rathaus der Stadt Leer. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass Sie als Antragsteller und ggfls. Ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die Wohnungsgröße angemessen ist. Über alle Einzelheiten und Besonderheiten beraten wir Sie gerne persönlich. So ist es uns möglich, Ihre persönlichen und beruflichen Umstände im Antragsverfahren zu berücksichtigen und ggfls. auch größere Wohnungen (zum Beispiel bei Familienplanung) zu genehmigen. Bitte kommen Sie vorbei oder kontaktieren Sie uns telefonisch und lassen sich beraten. Besonders die Einkommensberechnung ist oft schwierig und sehr individuell. Sie können Ihren Antrag aber auch ausfüllen und per Post schicken. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Wir sind bemüht, Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Antrag Wohnberechtigungsschein mit Einkommenserklärung »

Die Einkommensnachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweis über erhaltene Unterhaltsleistungen.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die Seite 3 des Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines.

Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, zum Beispiel eine Mietkündigung, Wechsel der Arbeitsstelle etc.
Informieren Sie sich gerne vorher telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Wohnraumförderstelle.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 110 kB)

Welche Gebühren fallen an? »

Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) wird derzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro erhoben.

Diese ist bei Abholung des WBS in bar bei Stadtkasse Leer einzuzahlen.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Da die Mietvertragsunterzeichnung und der Bezug der Wohnung erst nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheines durch die zuständige Wohnraumförderstelle erfolgen dürfen, ist die rechtzeitige Antragsstellung unbedingt erforderlich. Daher bitten wir Sie, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen und die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen, sobald Sie eine geförderte Wohnung in Aussicht haben.