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01.02.2023

88. Änderung des Flächennutzungsplanes "An der Rotbuche"

Das Amtsblatt für den Landkreis Leer vom 31.01.2023/Ausgabe 02

Bekanntmachung gemäß § 6 BauGB

Die vom Rat der Stadt Leer am 21.07.2021 beschlossene 88. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Rotbuche“ wurde vom Landkreis Leer mit Verfügung vom 27.10.2021 (Az. III/61.2.6-2002/19-ju) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Hiermit wird gemäß § 6 (5) BauGB die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt gemacht.

Gegenstand der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen neuer Wohnbebauung im Ortsteil Logabirum.

Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, Gutachten und zusammenfassender Erklärung liegt vom Tage der Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Leer, Fachdienst 2.61 – Stadtplanung, Rathausstraße 1, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Jedermann kann über die Inhalte der Bauleitpläne Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Rotbuche“ ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitpläne sowie nach § 214 Absatz 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Leer unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.