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01.02.2023

Bebauungsplan Nr. 217 "Großcarré"

Das Amtsblatt für den Landkreis Leer vom 31.01.2023/Ausgabe 02

Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB

Der Rat der Stadt Leer hat am 21.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 217 „Großcarré“ als Satzung beschlossen.

Hiermit wird gemäß § 10 (3) BauGB der Bebauungsplan Nr. 217 bekannt gemacht.

Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung weiterer Gebäude des Klinikum Leer zur Erweiterung des Klinikbetriebes.

Der Bebauungsplan Nr. 217 mit Begründung, Umweltbericht, Gutachten und zusammenfassender Erklärung liegt vom Tage der Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Leer, Fachdienst 2.61 – Stadtplanung, Rathausstraße 1, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Jedermann kann über die Inhalte des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitpläne sowie nach § 214 Absatz 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Leer unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 217 in Kraft.