Bebauungsplan Nr. 225 für ein Gebiet zwischen Rymeerstraße und Bahndamm
Bebauungsplan Nr. 225 für ein Gebiet zwischen Rymeerstraße und Bahndamm (Verfahren gemäß § 13 a BauGB)
Hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 für ein Gebiet zwischen Rymeerstraße und Bahndamm beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche für den sozialen Wohnungsbau.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11.09.2024 wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 225 für ein Gebiet zwischen Rymeerstraße und Bahndamm zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 225 ist im vorstehenden Planausschnitt dargestellt.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB (Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Gutachten) können in der Zeit von
Montag, den 21.10.2024 bis Freitag, den 22.11.2024
(jeweils einschließlich)
hier eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in dieser Zeit die Unterlagen (Planzeichnungen, Begründung und Gutachten) im historischem Rathaus Leer – Windfang Hofeingang, frei zugänglich während folgender Dienststunden
- Montag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Dienstag und Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
zur Einsicht aus. Eine Einsichtnahme kann zudem beim Fachdienst 2.61 Stadtplanung erfolgen. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0491/9782-263 oder per E-Mail stadtplanung[at]leer.de notwendig.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Vorentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch übermittelt werden (über oben genanntes Planungsportal oder per E-Mail stadtplanung[at]leer.de). Bei Bedarf können schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt Leer; Fachdienst 2.61 Stadtplanung; Rathausstraße 1; 26789 Leer abgegeben werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung eine Stellungnahme zur Niederschrift bei der Stadt Leer vorgebracht werden.
Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.