Informationen zum Coronavirus
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einige Informationen zur Corona-Pandemie geben
Verdacht auf Corona-Infektion?
Bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion sollte telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen werden. Außerhalb der Sprechstunden ist der Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen des Landes Niedersachsen, des Landkreises Leer und der Stadt Leer:
Aktuelle Informationen:
Zutritt in das Rathaus der Stadt Leer
Das Betreten des Rathauses der Stadt Leer ist zu den üblichen Sprechzeiten wieder uneingeschränkt möglich. Zur eigenen Sicherheit und der unserer Mitarbeiter*innen, wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfohlen.
Regelungen zur Einreise
Niedersächsische Verordnung
Aktuelle Corona-Zahlen
Seit dem Inkrafttreten der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 24. April 2021 sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Inzidenzwerte maßgeblich für die Regelungen der Bundesländer.
Das Land Niedersachsen bietet mit dem Corona-Dashboard Niedersachsen ein tagesaktuelles und interaktives Informationsangebot zum Corona-Geschehen niedersachsenweit und in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Neben Informationen zum Infektionsgeschehen liefert das Dashboard Informationen zum Stand der Impfkampagne und zu der Auslastung der Intensivstationen.
Corona Dashboard Niedersachsen (arcgis.com)
Eine Übersicht über die für den Landkreis Leer geltenden Leitindikatoren finden Sie hier:
Corona-Impfungen
- Informationen zum Impfzentrum finden Sie auf den Seiten des Landkreises Leer
- Weitere Details zur Corona-Schutzimpfung, zum Impfablauf und zum Anmeldeverfahren finden Sie hier:
Bürgertestungen (Testzentren)
Nach der Coronavirus-Testverordnung wird das Testangebot auf symptomfreie Personen ausgeweitet. An verschiedenen Standorten in Leer besteht die Möglichkeit der sogenannten Bürgertestung mittels PoC-Antigen-Tests. Die Tests sind kostenlos.
Weisen Personen Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder grippeähnliche Symptome auf, dürfen diese nicht getestet werden und müssen an den Hausarzt verwiesen werden. Ebenfalls nicht getestet werden dürfen Infizierte Personen, sowie in Quarantäne befindliche Personen, beispielsweise Kontaktpersonen der Infizierten Personen. Es ist darauf zu achten, dass ca. eine Stunde vor der Durchführung des Schnelltests weder gegessen, getrunken, geraucht, Kaugummi gekaut oder Zähne geputzt werden sollte, da dies das Testergebnis beeinflussen könnte.
- Weitere Möglichkeiten zur Bürgertestung im Kreisgebiet sind hier aufgelistet:
Aktuell geltende Regeln
Die jeweils geltenden Regeln richten sich nach den vom Robert-Koch-Institut ermittelten Inzidenzwerten für den Landkreis Leer. Welche Werte derzeit gelten und welche Regeln anzuwenden sind, finden Sie auf der Seite des Landkreises Leer:
Die geltenden gesetzlichen Vorschriften finden Sie hier:
Auf dieser Seite finden Sie die neuesten Antworten auf die aktuellen Fragen zu den Corona-Maßnahmen.
Informationen für Unternehmen:
www.landkreis-leer.de/coronavirus-hilfe
Weitere Informationen und Pressemitteilungen zum Coronavirus:
Hilfe in Zeiten von Corona
Landkreis koordiniert ehrenamtliche Hilfe!
Der wöchentliche Einkauf von Lebensmitteln oder auch die Besorgung eines Medikaments in der Apotheke – Für alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen und die weiteren Risikogruppen in der aktuellen Lage mit dem Coronavirus stellen schon die nötigsten Handlungen eine hohe Ansteckungsgefahr dar.
Viele Menschen haben über die Sozialen Medien und über das Bürgertelefon der Kreisverwaltung ihre Hilfe angeboten. Landrat Matthias Groote ruft nun zur Solidarität auf: „Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch ein friedliches Miteinander und starken Zusammenhalt aus.“
Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer sammelt die Anliegen hilfebedürftiger Menschen und koordiniert die freiwilligen Helfer. „Ziel unser Stabsstelle ist es, freiwillige Helfer zu vermitteln, die in Zeiten der Corona-Ausnahmesituation andere Menschen unterstützen und über alle Angebote im Landkreis Leer zu informieren“, so Landrat Groote.
- Die Erreichbarkeit der Nachbarschaftshilfe ist unter der folgenden Rufnummer 0491 926 4040 unter der Woche von 8 bis 18 Uhr gegeben und am Wochenende von 9 bis 15 Uhr. Hilfeersuchen in Form von kontaktlosen Einkaufshilfen, können somit auch am Wochenende bedient werden.
- Nachbarschaftshilfe Landkreis Leer