Das digitale Bauantragsverfahren
Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wurde die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.
Das Bauamt der Stadt Leer stellt 2024 auf digitale Bauakten um und folgt damit Vorgaben aus der in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Die Reform gilt nicht nur für den klassischen Bauantrag, sondern unter anderem auch für Bauvorbescheide, Abweichungen und Mitteilungen über genehmigungsfreie Maßnahmen. Der Wechsel wird bereits seit einem Jahr vorbereitet, die konkrete Umstellungsphase läuft seit mehreren Wochen.
Zum 1. November startet die Stadt Leer zunächst einen Probelauf.
Antragsteller können ab diesem Zeitpunkt, nach vorheriger Absprache mit dem Bauordnungsamt (Ansprechpartner: Herr Feldhoff -Telefon: 04919782278 oder Frau Peters -Telefon: 04919782275), Anträge digital einreichen. Erreichbar ist das digitale Bauamt ab dann über das Portal „OpenR@thaus“. Antragsteller werden dort Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren geleitet. Zusätzlich ist ein Leitfaden abrufbar, der das Verfahren im Einzelnen erläutert.
Bei der Stadt Leer können dann - nach den Vorgaben des § 3a NBauO - u.a. Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungen oder die Mitteilungen über genehmigungsfreie Maßnahmen daher ausschließlich in digitaler Form an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden.
Ihren Bauantrag reichen Sie dann direkt bei der Stadt Leer über das Bürgerportal “OpenR@thaus“ digital ein. Sie öffnen das entsprechende Bauantragsformular, füllen dieses vollständig aus, laden die erforderlichen Bauvorlagen als Anlagen hoch, signieren das Formular und senden das Gesamtpaket entsprechend ab.
Das Nutzerkonto des Bundes www.id.bund.de (BundID) ist technisch in das Antragsverfahren eingebunden. Diese BundID ist als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO bei der Einreichung von Anträgen zwingend zu verwenden.