Öffnung der Kinderspielplätze
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung ab 06.05.2020 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus geändert.
Dadurch sind der Besuch und die Nutzung von Spielplätzen im Freien wieder grundsätzlich erlaubt. Somit werden auch in Leer die städtischen Spiel- und Bolzplätze wieder geöffnet. Der Baubetriebshof wird die Absperrgitter und –bänder in den nächsten Tagen nach und nach entfernen und Schilder mit den zusätzlichen Benutzungsbedingungen anbringen.
Für die Spiel- und Bolzplätze gelten durch die neue Verordnung folgende zusätzliche Nutzungsbedingungen:
- Benutzung nur durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr
- Benutzung nur unter Aufsicht einer volljährigen Person
- während des Aufenthalts auf dem Spiel- und Bolzplatz muss jede Person einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Die volljährige Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der vorgenannten Regelung verantwortlich.
Die Bewegungsfläche an der Hoheellernschule und die Schulhöfe der Grundschulen bleiben bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.
Dadurch sollen die Schulen bei der Einhaltung der Hygienevorschriften für den laufenden Schulbetrieb unterstützt werden.