Hundesteuer: Stadtverwaltung plant Bestandskontrollen
Die Stadt Leer ist zuletzt vermehrt auf Hundehalter/innen aufmerksam geworden, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten. Es wird vermutet, dass trotz der rund 2300 angemeldeten Hunde eine Reihe von Hunden nicht zur Hundesteuer angemeldet ist. Deshalb wird die Stadt in Kürze Hundebestandskontrollen durchführen.
Diese Maßnahme dient in erster Linie der Steuergerechtigkeit gegenüber Hundehalter/innen, die ihren Hund ordnungsgemäß angemeldet haben. Generell sei nochmal der Hinweis angebracht, dass Hunde, die länger als drei Monate gehalten werden, nach der Hundesteuersatzung der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden müssen.
Die Kontrollen werden durch die städtische Stadtstreife durchgeführt. Diese spricht Bürgerinnen und Bürger an, sofern ein Hund mitgeführt wird.
- Es werden die Personalien sowie die Rasse des Hundes aufgenommen.
- Der Hund hat eine Steuermarke zu führen.
Diese Daten werden an die Fachstelle Abgaben der Stadt zur Überprüfung weitergeleitet. Aus Sicherheitsgründen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Mitarbeiter der Stadt ausweisen und vor Ort weder eine Barzahlung noch die Herausgabe von Bankdaten verlangen werden.
Sollte der Hund nicht angemeldet sein, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Hundesteuer - auch Jahre rückwirkend - nachgefordert werden. Eine nicht ordnungsgemäße, beziehungsweise verspätete Anmeldung kann (gemäß § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt) mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Sofern ein Hund noch nicht angemeldet ist, kann das vorzugsweise über das Bürgerportal Openr@thaus vorgenommen werden.
Sollte die Anmeldung vor einer Kontrolle vorliegen, wird geprüft, ob von einem möglichen Bußgeld abgesehen wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Abgaben geben gerne zu allen Fragen der Hundeanmeldung Auskunft.
Erreichbar sind sie im Rathaus,
- 2. Etage, Zimmer-Nr. 245 und 234,
- Telefon 0491/9782-190,
- E-Mail: grundabgaben(at)leer.de.
