Kooperation beim Kampf gegen Clankriminalität
Im Rathaus der Stadt Leer ist in dieser Woche eine Kooperationsvereinbarung „zur interdisziplinären Bekämpfung von Gefahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch clankriminelle Gruppierungen“ unterzeichnet worden. Beteiligte Partner sind die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die Polizeiinspektion Leer/Emden, der Landkreis Leer, die Städte Emden, Weener, Borkum und Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme sowie die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen, Westoverledingen und das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg. Gemeinsames Ziel ist es, „der Entwicklung und Verfestigung krimineller Clanstrukturen entgegenzuwirken, Gefahren und Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans zu verhindern“, wie es hieß.
Welche Unterschiede es zur Mafia gibt? „Im Grunde genommen keine“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck (Staatsanwaltschaft Osnabrück). Typisch für Clans seien unter anderem ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft und Provokationen, um Situationen auch bei nichtigen Anlässen eskalieren zu lassen.
Clans seien nicht nur in Städten aktiv, „das Phänomen gibt es auch auf dem Lande“, betonte Südbeck. Er nannte Beispiele in Stade, Lohne und zuletzt im Mai in Wittmund, als ein „Luxusauto explodierte“. Auch der Wittmunder Fall habe „mit Clans zu tun“. Von einer „mittleren, einstelligen Zahl“ von Familien mit clanähnlichen Strukturen“ in ihrem Dienstgebiet, sprach Polizeioberrätin Frida Sander (Polizeiinspektion Leer/Emden).
In ganz Niedersachsen gab es im vergangenen Jahr 3986 Straftaten, die der Clankriminalität zugeordnet wurden, 2021 waren es 2841, 2020 genau 1951. Um den Kampf gegen Clans zu verstärken, gibt es seit Oktober 2020 in Hildesheim, Braunschweig, Stade und Osnabrück vier Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Bernard Südbeck rief zur „Null-Toleranz“-Strategie auf. „Clans bilden Netzwerke – wir auch!“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Behörden müssten an einem Strang ziehen. Dabei gehe es um alle staatlichen Stellen, die durch ihre Arbeit mit kriminellen Clanmitgliedern in Berührung kommen könnten, seien es die Ausländerämter, die Jobcenter, die Bauämter, Gewerbeaufsichtsämter, Schulen oder die Finanzämter und der Zoll. Es sei wichtig, „Mut zu haben, um dagegenzuhalten. Wir unterstützen“, versprach Südbeck.
Laut Kooperationsvereinbarung geht es darum, mit Blick auf die Gefahrenabwehr niedrigschwellig einzuschreiten, geschlossen und konsequent aufzutreten. Dabei sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verfolgen.