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Pressemitteilungen

29.10.2020

Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 folgende Regelungen festgelegt, die ab dem 2. Dezember gelten:

In mehreren Straßen der Leeraner Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht ist unabhängig vom Inzidenzwert, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche.

Für folgende öffentliche Orte unter freiem Himmel in der Stadt Leer ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben:

  • Bahnhofsvorplatz,
  • Mühlenstraße,
  • Brunnenstraße und
  • Rathausstraße.

Dort gilt die Maskenpflicht täglich von 7 bis 23 Uhr.

Verknüpfung zur Allgemeinverfügung: Allgemeinverfügung vom 30. November 2020