Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 folgende Regelungen festgelegt, die ab dem 2. Dezember gelten:
In mehreren Straßen der Leeraner Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht ist unabhängig vom Inzidenzwert, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche.
Für folgende öffentliche Orte unter freiem Himmel in der Stadt Leer ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben:
- Bahnhofsvorplatz,
- Mühlenstraße,
- Brunnenstraße und
- Rathausstraße.
Dort gilt die Maskenpflicht täglich von 7 bis 23 Uhr.
Verknüpfung zur Allgemeinverfügung: Allgemeinverfügung vom 30. November 2020