Vollsperrung der Nüttermoorer Straße
Aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten ist es erforderlich, die Nüttermoorer Straße (K 2) ab dem 21.10.2024 gemäß § 45 StVO voll zu sperren.
Aufgrund des Arbeitsschutzes können die Sanierungsmaßnahmen nur unter einer Vollsperrung abgewickelt werden. Um die Verkehrsbehinderungen dennoch möglichst gering zu halten, erfolgt die Maßnahme in mehreren Bauabschnitten.
Von 14.10.2024 bis 21.10.2024 soll zunächst der Radweg zwischen der Straße Alter Weg und dem Kreisel Gewerbegebiet/Emspark saniert werden. Die Umleitung für den Radverkehr erfolgt über die Straßen Alter Weg, Milchweg, Dorfstraße und die Heisfelder Straße (B 70).
Nach der Fertigstellung der Nebenanlage wird mit der Sanierung der Fahrbahn begonnen. Für die Fahrbahnsanierung ist ein Gesamtzeitraum vom 21.10.2024 bis zum 29.11.2024 vorgesehen. Im 1 Bauabschnitt wird die Fahrbahnoberfläche zwischen der Hausnummer 250 und der Straße Alter Weg saniert. Für diesen Bauabschnitt ist ein Zeitraum vom 21.10.2024 bis zum 28.10.2024 vorgesehen.
In der zweiten Bauphase sollte vom 28.10.2024 bis zum 01.11.2024 der Abschnitt zwischen den Straßen Alter Weg und Poggenpool saniert werden.
Anschließend sollte ab der 45 Kalenderwoche der letzte Bauabschnitt zwischen der Straße Poggenpool und dem Kreisel Gewerbegebiet/Emspark in Angriff genommen werden. Der Kreisel bleibt während der gesamten Baumaßnahme unberührt. Die angegebenen Termine stellen Richttermine dar und können aufgrund jahreszeitlich witterungsbedingter Unterbrechungen abweichen.
Die Zu- und Abfahrt zum/vom Gewerbegebiet Nüttermoorer Sieltief und zum Emspark ist ab diesem Zeitpunkt nur noch über die Heisfelder Straße (B70) möglich. Die Zu- und Abfahrt zum/vom Ortsteil Nüttermoor kann ab dem zweiten Bauabschnitt nur noch über die Deichstraße (K2) erfolgen.
Die Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt über die Heisfelder Straße (B70), Kirchstraße, Rorichumer Straße (L2 Neermoor), Schöpfwerkstraße, Osterwinsumer Straße und die Deichstraße (K1). Radfahrer und Fußgänger können den Baustellenbereich nach der Fertigstellung der Nebenanlage ungehindert passieren. Die Durchfahrt für die Rettungsfahrzeu-ge wird bis zum Zeitpunkt der Asphaltierungsarbeiten jederzeit gewährleistet.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Die Umleitung ist ausgeschildert.