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Reisepass Ausstellung im Ausland
[Nr.99085001012012 ]

Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

Verfahrensablauf »

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin
  • Erscheinen Sie persönlich, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt über die Abholung Ihres Passes.

Was sollte ich noch wissen? »

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Welche Unterlagen werden benötigt? »

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat,
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.