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Abbuchungsermächtigung

Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Die Abbuchung Ihrer Steuern und sonstigen Abgaben durch ein Lastschriftverfahren bringt Ihnen und auch uns Vorteile:

Ihre Vorteile:

- Fälligkeitstermine können nicht mehr übersehen werden 
- das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen entfällt
- Säumniszuschläge und Mahngebühren werden vermieden

Unsere Vorteile:

- automatische und konzentrierte Geldeingangsverbuchung
- verminderte Kosten im Bereich Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Hinweis: Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen muss der Stadtkasse unterschrieben zugeleitet werden.

Formulare: Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschrift-Mandat)