Abbuchungsermächtigung
Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Die Abbuchung Ihrer Steuern und sonstigen Abgaben durch ein Lastschriftverfahren bringt Ihnen und auch uns Vorteile:
Ihre Vorteile:
- Fälligkeitstermine können nicht mehr übersehen werden
- das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen entfällt
- Säumniszuschläge und Mahngebühren werden vermieden
Unsere Vorteile:
- automatische und konzentrierte Geldeingangsverbuchung
- verminderte Kosten im Bereich Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Hinweis: Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen muss der Stadtkasse unterschrieben zugeleitet werden.
Formulare: Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschrift-Mandat)