Beglaubigungen
Bei einer Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Personenstandsurkunden (Geburts- Sterbe- oder Heiratsurkunden) der Standesämter dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunden ausgestellt hat.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Original des zu beglaubigenden Schriftstückes und ensprechende Kopien.
Rechtliche Grundlagen: Verwaltungsverfahrensgesetz
Gebühren:
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erste Kopie vom Original: 1,50 €
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jede weitere Kopie vom gleichen Original: 1,00 €
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Beglaubigung einer Unterschrift: 1,50 €