Direkt zu:

Rathaus

Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
[Nr.99089095000000 ]

Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.