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Die Verwaltung des Fleckens Leer

Der reformierte Graf Johann hatte für den Flecken Leer im Jahr 1585 eine Verwaltungsordnung erlassen, die der lutherische Graf Ulrich 1639 zugunsten des Landesherren geringfügig abänderte.

An der Spitze der Verwaltung standen vier ehrenamtliche Schüttemeister, die das Vermögen verwalteten, Straßen, Markt und Hafen beaufsichtigten und die niedere Strafgewalt ausübten.

Zunächst wurden diese Schüttemeister von den Bürgern gewählt. Ab 1639 ernannte sie der lutherische Landesherr. Bis dahin hatte die reformierte Gemeinde allein die Kandidaten gestellt, nun sollten zwei Bewerber reformiert und zwei lutherisch sein. Ihnen standen Fleckensvertreter zur Seite, die ebenfalls beiden Konfessionen angehörten.

Der Hintergrund dieser Entscheidung war darin zu finden, dass in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts viele Lutheraner nach Leer gekommen waren. Jedoch der große Einfluss der reformierten Kirche auf die Verwaltung blieb.

So fanden die Versammlungen der Fleckensvertreter und der gesamten Bürgerschaft lange Jahre in der Lateinschule statt, dort, wo auch der Kirchenrat der reformierten Gemeinde tagte.