Erbbaugrundstücke / Erbbauzinsen
Die Stadt Leer verfügt über einen Bestand an Grundstücken, an denen vorrangig in den 50‘ er und 60’er Jahren Erbbaurechte vergeben wurden, um den Bürgern die Möglichkeit zu bieten, günstigen Wohnraum zu errichten, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
Die Laufzeit eines Wohnerbbaurechts erstreckt sich in der Regel über 99 Jahre, sodass diese auch noch in der heutigen Zeit Bestand haben. Neue Wohnerbbaurechte werden seitens der Stadt Leer nicht mehr vergeben, dies beschränkt sich lediglich auf Vereine und soziale Einrichtungen.
Bei Fragen zu Ihrem Erbbaurecht oder der Berechnung der Erbbauzinsen steht Ihnen der Fachdienst Wirtschaftsförderung und Grundstücke gerne zur Verfügung.
