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Erschließungsbeiträge
[Nr.99012018111000 ]

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

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An den Kosten jeder erstmalig ausgebauten Straße müssen sich die Eigentümer der von dieser Straße erschlossenen Grundstücke mit 90 % beteiligen. Die restlichen 10 % trägt die Stadt. Erschlossen sind – vereinfacht ausgedrückt – alle Grundstücke, für die eine Zufahrt oder einen Zugang zu der Straße hergestellt werden kann.

Zu den Kosten der Straße gehört u. a. der Aufwand für den Grunderwerb, die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich eventuell vorgesehener Rad- und Gehwege, die Straßenbeleuchtung und die Grünflächen.

Rechtsrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Leer (Ostfriesland).