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Finanzierungsmanagement


Die der Stadt Leer (Ostfriesland) zufließenden Erträge und Einzahlungen dienen der Finanzierung der Aufgaben. Sollten diese Finanzmittel nicht ausreichen, können für Investitionen und für Umschuldungen jedes Jahr in einem bestimmten Umfang Kredite aufgenommen werden.

Der Gesamtbetrag wird in der vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung festgelegt. Darüber hinaus können bei vorübergehenden finanziellen Engpässen Liquiditätskredite aufgenommen werden.

Bei Realisierung städtischer Vorhaben ist regelmäßig zu prüfen, ob andere wirtschaftliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)