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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
[Nr.99050150169000 ]

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.