Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
[Nr.99050150169000 ]
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten? »
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.