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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicher.

Anspruch haben Personen, die

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,

und

  • die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Bei nicht getrenntlebenden Partnern wird das Einkommen und Vermögen beider Partner gemeinsam berücksichtigt.

Die Leistungsbewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.