Hilfen zur Gesundheit
Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.
Diese Hilfe nach dem 5. Kapitel SGB XII entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhaltet folgende Leistungsarten:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
