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Hilfen zur Gesundheit

Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.

Diese Hilfe nach dem 5. Kapitel SGB XII entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhaltet folgende Leistungsarten:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation