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Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
[Nr.99085003014003 ]

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.