Meldebestätigung Ausstellung
[Nr.99115003012000 ]
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
An wen muss ich mich wenden? »
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.