Namensänderungen von Ehegatten - Nachträgliche
Sie sind verheiratet beziehungsweise verpartnert und möchten einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen?
- Sie haben die Möglichkeit während bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft einen Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, falls Sie das nicht bei der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft bereits getan haben.
- Der Ehename oder Lebenspartnerschaftsname kann entweder Ihr Geburtsname, des Ihres Ehegatten oder der zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung von Ihnen oder dem Partner geführter Name sein.
- Diese Erklärung ist während der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft unwiderruflich
Sie sind verheiratet/verpartnert und möchten zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen einen Begleitnamen führen oder den Begleitnamen wieder ablegen?
- Derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename/Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.
- Die Hinzufügung des Begleitnamens kann widerrufen werden. Während des Bestehens einer Ehe/Lebenspartnerschaft kann nur je einmal ein Begleitname hinzugefügt, beziehungsweise widerrufen werden.
Sie waren verheiratet/verpartnert und möchten Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Eheschließung /Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen wieder annehmen?
- Nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft, entweder durch Scheidung oder Tod, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den vor der Ehe/Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen wieder annehmen
- Diese Erklärung ist unwiderruflich
Gebühren
- Diese Namensänderung, einschließlich einer Bescheinigung über die Namensänderung, ist kostenpflichtig mit 30,00 EUR.