Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
[Nr.99085001012004 ]
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf »
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden? »
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühren »
- Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)