Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054000000 ]
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten? »
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare »
- Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
- Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
- Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt