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Rathaus

Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054000000 ]

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Rechtsgrundlage »

Marktsatzung der Gemeinde

Welche Fristen muss ich beachten? »

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare »