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Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
[Nr.99050026001000 ]

Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

  • wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
  • Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
  • Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.

Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

  • nicht möglich ist.
  • nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
  • besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
  • zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
  • die Beschäftigung sichert. 
  • das Gemeinwohl schützt.

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Fristtyp: Genehmigungsfiktion

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