Waffenbesitzkarte: Erteilung
[Nr.99089018001000 ]
Leistungsbeschreibung »
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Welche Fristen muss ich beachten? »
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare »
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Anzeige über Waffenerwerb oder -überlassung / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen