Wohngeld erstmalig beantragen
[Nr.99107023017000 ]
Was sollte ich noch wissen? »
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Formulare »
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
- Lastenzuschuss beantragen
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Fremdmittelbescheinigung
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Vermögensverhältnisse
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Gemeinsames Sorgerecht
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
- Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit - (Niedersachsen)
- Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit - (Niedersachsen)
Welche Fristen muss ich beachten? »
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.