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Wohngeld erstmalig beantragen
[Nr.99107023017000 ]

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Was sollte ich noch wissen? »

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.