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Wohnsitz Ummeldung
[Nr.99115005011000 ]

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt? »

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein

Spezielle Hinweise - Stadt Leer (Ostfriesland)

Zur Ummeldung werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

1. Personalausweis/ Reisepass
2. Geburtsurkunde (sofern kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist)
3. Wohnungsgeberbescheinigung (bei Mietobjekten)