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Kirchenaustritt Erklärung
[Nr.99073001022000 ]

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist eine Beurkundung. Erforderlich hierfür sind ein gültiges Ausweisdokument und persönliche Vorsprache im Standesamt.

Wer ist zuständig?

Der Austritt ist der Standesbeamtin /dem Standesbeamten gegenüber zu erklären. Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz (Hauptwohnsitz), beim Fehlen eines Wohnsitzes, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Leer (Ostfriesland) ist somit das Standesamt Leer (Ostfriesland) für die Entgegennahme des Kirchenaustritts zuständig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Gebühren:

Die Austrittserklärung ist nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz -NVwKostG- mit 30,00 EUR gebührenpflichtig.

Leistungsbeschreibung »

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden? »

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt? »

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten? »

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Gebühren »

  • Gebühr: 30,00 Euro
    Kirchenaustritt