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Reihenfolge von Vornamen - Erklärung

Personen, die ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen haben, können deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (Vornamensortiererklärung).

Die Erklärung kann bei jedem Standesamt persönlich abgegeben werden. Erklärungen, die nicht im Geburtsstandesamt abgegeben werden, sendet das beurkundende Standesamt an das Geburtsstandesamt, das für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist.

Wer kann die Änderung der Reihenfolge der Vornamen erklären?

  • Jede volljährige Person für sich selbst
  • Bei Kindern unter 14 Jahren erfolgt die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter
  • Bei Kindern im Alter von 14 – 17 Jahren ist eine eigene Erklärung mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

Gebühren

Die Beurkundung ist mit 30,00 EUR gebührenpflichtig.