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Namensänderungen von Ehegatten - Nachträgliche

Sie sind verheiratet beziehungsweise verpartnert und möchten einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen?

  • Sie haben die Möglichkeit während bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft einen Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, falls Sie das nicht bei der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft bereits getan haben.
  • Der Ehename oder Lebenspartnerschaftsname kann entweder Ihr Geburtsname, des Ihres Ehegatten oder der zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung von Ihnen oder dem Partner geführter Name sein.
  • Diese Erklärung ist während der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft unwiderruflich

Sie sind verheiratet/verpartnert und möchten zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen einen Begleitnamen führen oder den Begleitnamen wieder ablegen?

  • Derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename/Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.
  • Die Hinzufügung des Begleitnamens kann widerrufen werden. Während des Bestehens einer Ehe/Lebenspartnerschaft kann nur je einmal ein Begleitname hinzugefügt, beziehungsweise widerrufen werden.

Sie waren verheiratet/verpartnert und möchten Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Eheschließung /Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen wieder annehmen?

  • Nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft, entweder durch Scheidung oder Tod, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den vor der Ehe/Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen wieder annehmen
  • Diese Erklärung ist unwiderruflich

Gebühren

  • Diese Namensänderung, einschließlich einer Bescheinigung über die Namensänderung, ist kostenpflichtig mit 30,00 EUR.