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Vorlesen Familienname Änderung Text überspringen Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Rechtsgrundlage » Text überspringen Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)