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Grundstückszufahrten - Genehmigung -

Hinweise Antragstellung Grundstückszufahrten

Die erste Grundstückszufahrt bis zu einer Breite von 3 m ist genehmigungsfrei. Dennoch ist dies der Stadt anzuzeigen (mit entsprechenden Plänen).
Für Erstzufahrten über eine Breite von 3 m, zusätzlichen Zufahrten und Verlegung von Zufahrten ist eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Leer zu beantragen.
Bitte reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag mit den aufgeführten Unterlagen ein.

  1. einen Lageplan mit folgenden Einzeichnungen:
    Länge und Breite der alten und neuen Zufahrt (mit der Darstellung der Bordsteinabsenkung)
    Maße des Fußweges und der Straße
    Bäume
    Straßenlaternen
    Verkehrszeichen
    Stellplätze
    Haltestellen
    sonstige Einbauten im öffentlichen Bereich (Stromkästen, und so weiter)
     
  2. folgende Bildaufnahmen:
    Frontaufnahme des betroffenen Grundstücks mit dem angrenzenden Nachbargrundstück (eventuell mit Markierung der Zufahrt/en)
    Aufnahmen des gegenüberliegenden Straßenbereiches der Zufahrt
    Aufnahmen mit dem vorhandenen Pflaster, Straßenlaternen, Bäumen, Bushaltestellen, Gullys vor dem Grundstück