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Schuldenverwaltung

Verwaltung der städtischen Schulden
Der Bestand der Schulden ist jährlich in der Jahresrechnung nachzuweisen.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Schulden sowie den damit verbundenen Schuldendienst der letzten Jahre können Sie hier einsehen.

Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)