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Sterbefälle / Sterbeurkunden

Jeder Sterbefall, der sich im Stadtgebiet ereignet hat, ist dem Standesamt Leer (Ostfriesland) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind die Krankenhäuser, die Alten- und Pflegeheime, sowie das Hospiz. Sollte sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet haben, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut. Die Anzeige kann aber auch von jedem anderen vorgenommen werden, der von dem Sterbefall Kenntnis erlangt hat. Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes, je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, weitere Urkunden benötigt:

Bei ledigen Personen:

  • Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Leer (Ostfriesland) gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei verheirateten Personen:

  • Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus den Geburtenregister des Verstorbenen und des Ehegatten
  • Aktuelle Eheurkunde oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen
  • Erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Leer (Ostfriesland) gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Bei verpartnerten Personen:

  • aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
  • Erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Verstorbene nicht in Leer (Ostfriesland) gemeldet war (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Gebühren:

Die Beurkundung ist kostenfrei.

Gebührenfrei sind weiterhin die Urkunden für die

  • Sozialversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung.

Auf Ihren Wunsch hin, stellt das Standesamt gerne weitere Sterbeurkunden aus:

  • für die erste Sterbeurkunde 15,00 EUR
  • für jede weitere Sterbeurkunde der gleichen Art 7,50 EUR

Bei einem Sterbefall von Deutschen im Ausland, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung (§ 36 PStG) am Wohnsitzstandesamt, sprechen Sie uns einfach an.