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Versammlungswesen

Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem Nds. Versammlungsgesetz sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen.

Bei der Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufes
  • Beabsichtigter Beginn und beabsichtigtes Ende der Versammlung
  • Gegenstand der Versammlung
  • Persönliche Daten des Versammlungsleiters
  • Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen