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Hunderegister Änderung wegen Umzug

Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.

An wen muss ich mich wenden? »

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.

Fachlich freigegeben durch »

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)