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Haushalt

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der jährlich vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung und umfasst alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen der Stadt in dem betreffenden Haushaltsjahr.

Der Haushaltsplan kann nur durch einen Nachtragshaushaltsplan, der in bestimmten Fällen erlassen werden muss, geändert werden.

Zahlen zum aktuellen Haushalt:

Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)