Haushalt
Der Haushaltsplan ist Bestandteil der jährlich vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung und umfasst alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen der Stadt in dem betreffenden Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan kann nur durch einen Nachtragshaushaltsplan, der in bestimmten Fällen erlassen werden muss, geändert werden.
Zahlen zum aktuellen Haushalt:
Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)