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Rathaus

Anzeige eines Sterbefalls
[Nr.99101011000000 ]

Für Sterbefälle die sich innerhalb des Stadtgebietes Leer ereignen, ist das Standesamt Leer (Ostfriesland) für die Beurkundung zuständig. Folgende Unterlagen sind vorzulegen damit eine Beurkundung vorgenommen werden kann:

Anzeigender:

  • Bei einem Sterbefall in einem Krankenaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung die Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung im Original.
  • Bei einem Sterbefall zu Hause ist eine Sterbefallanzeige von dem jeweiligen Bestatter im Original vorzulegen. Weiter kann jeder, der von dem Sterbefall Kenntnis erlangt hat, diesen schriftlich oder mündlich beim Standesamt anzeigen.

des Weiteren sind vorzulegen:

  • Todesbescheinigung (grün), unterschrieben von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat
  • Meldebescheinigung, wenn der Wohnort nicht Leer (Ostfriesland) ist
  • Familienstand verheiratet, geschieden, verwitwet:
aktuelle Eheurkunde und aktuelle Geburtsurkunde, falls vorhanden kann ein Auszug aus dem Familienbuch zusätzlich vorgelegt werden.
  • Familienstand ledig:
aktuelle Geburtsurkunde

In Einzelfällen, besonders bei Auslandsbeteiligung, sind weitere Unterlagen vorzulegen. Sollten Sie Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten.


Gesetzesgrundlagen: §§9, 28-31PStG, § 60 PStG, §§ 5, 37-40, 43, 44, 48 PStV