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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
[Nr.99012008001001 ]

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.