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Versteigerergewerbe Erlaubnis im Reisegewerbe

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten im Reisegewerbe wird eine Erlaubnis der zuständigen Stelle benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.