Anlagevermögen
Berechnung und Darstellung der städtischen Vermögenswerte
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Stadt Leer genutzt zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, Gebäude.
Die Erfassung und Bewertung dieser Vermögenswerte erfolgt in der Anlagevermögensrechnung, wo auch der Kapitaldienst – kalkulatorische Kosten (Zinsen/Tilgung) – errechnet wird.